Kostenlose Auskunft bei Schufa und Co.

Ab heute müssen die Schufa und andere Auskunfteien einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft von Verbrauchern beantworten. Grund ist der §§ 34 I, IV  Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),der ab dem 1. April 2010 in Kraft tritt.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt auf ihrer Internetseite auch einen Musterbrief und eine Liste der Auskunfteien zur Verfügung. Da auch viele dieser Scoring-Werte falsch sind, empfiehlt die vzbv jedem Verbraucher von seinem neuen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

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